Velomiete bei Velo Zürich

Welche Velos können gemietet werden?
Grundsätzlich alle second hand Velos, welche bei uns zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Können die Velos auch Stundenweise gemietet werden?
Nein, 1 Tag bzw. 24h ist das Minimum.

Wieviel kostet die Velomiete?

Der Mietpreis richtet sich nach dem Verkaufspreis und der Mietdauer.
Die Mietpauschale für «normale» Velos, Elektrovelos und Veloanhänger beträgt Fr. 70.– einmalig für unsere Umtriebe (herausgeben,
zurücknehmen, prüfen und reinigen) plus 1% des Verkaufspreises pro Tag.
Ab dem 31. Tag kostet die Miete 0.5% des Verkaufspreises pro Tag.
Die Mietpauschale für Tandems, Liegevelos, Mountainbikes und Transportvelos beträgt Fr. 100.– einmalig plus die Tagespreise wie oben beschrieben.
Preisänderungen vorbehalten

Wann muss die Miete bezahlt werden?
Die Miete, das Depot von Fr. 200.– sowie ein gültiger Ausweis müssen vor der Miete vor Ort bezahlt bzw. hinterlegt werden.

Wird die Miete bei einem Kauf danach angerechnet?
Ja, bis auf die Mietpauschale wird die Miete beim Kauf desselben Velos angerechnet.

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Mietbedingugen (PDF-Datei zum Downloaden, muss vor der Miete bei uns im Laden ausgefüllt und unterschrieben werden)
Die Dienstleistung «Velomiete» wird von der Velo Zürich GmbH (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) erbracht, die Eigentümerin der Velos ist. Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und diese bedingungslos zu akzeptieren.

1. Veloübernahme
Der Mieter übernimmt das/die Velo(s) in sauberem und fahrbarem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.

2. Velorückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das/die Velo(s) bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an dem im Mietvertrag angegebenen Ort zurückzugeben. Das/die Velo(s) sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.

4. Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, werden Velos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes vermietet.

5. Leistungen und Preise
Es gelten, sofern nichts anderes vereinbart, die Preise welche auf der Website www.velo-zuerich.ch publiziert sind.

6. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welcher die Fahrt mit dem/den Velo(s) mit sich bringt. Gültige Velovignetten sind an den Mietvelos angebracht.
Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das/die Velo(s) sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des/der Velo(s) ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken oder für eine rennmässige Fahrweise ist untersagt.
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Behandlung des/der Velo(s) haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des/der Velo(s).

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.